AGB
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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB

  1. Allgemeines – Geltungsbereich

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge, die wir mit unseren Kunden abschließen. Sie gelten gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen oder Unternehmern, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, auch für zukünftige Verträge, selbst wenn dabei ein ausdrücklicher Hinweis auf diese Bedingungen nicht mehr erfolgt. Abweichende Geschäftsbedingungen unserer Kunden werden nicht akzeptiert. Das gilt insbesondere für Bedingungen auf Auftragsbestätigungen, Rechnungen und im allgemeinen Schriftverkehr, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen. Die Annahme oder Ausführung von Leistungen bedeutet kein Anerkenntnis von Vertragsbedingungen unseres Kunden. Unsere Mitarbeiter sind nicht berechtigt, mündliche Abweichungen von den nachfolgenden Vertragsbedingungen zu vereinbaren.

  • Bestellungen / Angebote

Ist die Bestellung des Kunden als Angebot nach § 145 BGB zu qualifizieren, so sind wir berechtigt, dieses Angebot innerhalb von drei Wochen anzunehmen. Lieferbestellungen, die wir sofort ausführen, bedürfen keiner schriftlichen Annahme. Ansonsten werden Aufträge und Bestellungen für uns erst dann verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.

Angebote beinhalten keinerlei Ausgrabungen von Anomalien.

Bei Angeboten im Rahmen von Ausschreibungen stellt der Kunde alle erforderlichen Unterlagen, einschließlich des notwendigen Kartenmaterials zur Verfügung.

Unsere eigenen Angebote erfolgen zunächst freibleibend und unverbindlich. An unsere Angebote halten wir uns 4 Wochen gebunden. Nach Ablauf dieser Zeit verliert unser Angebot seine Gültigkeit. Ausnahmen oder Abweichung gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.

Bestellungen werden nur zu den im Angebot aufgeführten Preisen ausgeführt. Bei abweichenden Liefer- oder Bestellmengen behalten wir uns Preisanpassungen ausdrücklich vor. Wir behalten uns die technische Veränderung der Lieferung/Leistung der von uns angebotenen Dienstleistungen vor, soweit damit keine technische Verschlechterung verbunden ist. Alle Maße und Gewichte sind als annähernd zu betrachten.

  • Preise – Zahlungsbedingungen, Aufrechnung und Zurückbehaltung

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise” ab Werk”, einschließlich Verladung im Werk, jedoch ausschließlich Verpackung, Versand,   Versicherung   und    Mehrwertsteuer. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Unsere Rechnungen sind bei Eingang gemäß den im Angebot/Auftrag vereinbarten Zahlungsbedingungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig.

Die Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Die Leistungen werden nach Fertigstellung und den tatsächlichen Aufwand abgerechnet, jedoch mindestens ein TW je angefangenen Arbeitstag. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt:

–              alle Ansprüche aus diesem oder anderen Geschäften, auch soweit einzelne Raten noch nicht fällig sind, gegenüber dem Kunden sofort  geltend zu machen,

–              Lieferungen oder sonstigen Leistungen aus diesem oder anderen Geschäften bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher uns zustehender Ansprüche aus diesem oder anderen  Aufträgen  durch  den Besteller zurückzubehalten,

–              angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen,

–              Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern.

Sind wir aber in der Lage, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, so sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.

Der Kunde kann mit Gegenansprüchen nur aufrechnen, wenn diese rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns schriftlich anerkannt sind. Wegen bestrittener, nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche steht dem Besteller auch kein Zurückbehaltungsrecht zu.

Rechnungen werden ausschließlich schriftlich oder elektronisch signiert mit beigefügten Aufmaßblättern, Leistungsnachweisen oder anderen zur Prüfung der Leistungsmengen geeigneten Formblättern versandt. Bei der elektronisch übermittelten Rechnung bedarf die Zustimmung des Empfängers keiner besonderen Form. Es muss lediglich ein Einvernehmen zwischen Rechnungsaussteller und Rechnungsempfänger darüber bestehen, dass die Rechnung elektronisch übermittelt werden soll. Diese Zustimmung kann in Form einer Rahmenvereinbarung oder nachträglich erklärt werden. Es genügt aber auch, dass die beteiligten Parteien diese Verfahrensweise tatsächlich praktizieren und damit stillschweigend billigen.

Für den Fall, dass der Kunde einem elektronischen Rechnungsversand zustimmt, wird er Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form erhalten. In diesem Fall nennt der Kunde eine E-Mail-Adresse zum Zwecke des Erhalts elektronischer Rechnungen. Der Kunde verpflichtet sich, die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass er die Rechnung vereinbarungsgemäß abrufen kann. Eine Änderung der für den elektronischen Rechnungsversand benannten E-Mail-Adresse wird der Kunde unverzüglich mitteilen. Im Falle einer schuldhaft unterbliebenen oder fehlerhaften Mitteilung über die Änderung der für die elektronische Rechnung benannten E- Mail-Adresse erstattet der Kunde den durch die Adressermittlung entstandenen Schaden.

Die elektronische Rechnung gilt mit dem Eingang der E- Mail, der die elektronische Rechnung beigefügt ist, als zugegangen.

Der Kunde kann die Zustimmung zu dem elektronischen Rechnungsversand jederzeit schriftlich widerrufen.

  • Einsatzzeiten

Ein TW entspricht einer Einsatzzeit von 8 Stunden. Darüber hinaus anfallende Zeiten werden als Überstunde mit 20 % Zuschlag in Rechnung gestellt. Zuschläge für Nachtarbeit betragen 25 %. Hierbei handelt es sich um die Einsatzzeiten zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr. Für Sonntagseinsätze werden 50% Zuschlag berechnet und Einsätze am Feiertag mit 100%.

Sollte das geplante Bauvorhaben vom Auftraggeber verschoben werden oder gar entfallen, muss der Einsatz der bestellten Arbeitskraft mindestens 48 Stunden vor Beginn des Bauvorhabens abbestellt werden. Sollte dies nicht der Fall sein, werden die bestellten Tage in vollem Umfang in Rechnung gestellt.

Sollten während der Arbeiten gesundheitsgefährende Situationen auftreten, behalten wir uns das Recht auf sofortige Arbeitsniederlegung vor. Im Anschluss wird die weitere Vorgehensweise mit dem Kunden abgeklärt.

Die Sicherung der Erreichbarkeit der Räumstelle muss durch den Kunden/Auftraggeber gewährleistet sein.

  • Lieferung/Leistungen

Der Auftraggeber hat für eine hindernisfreie Arbeitsebene einschließlich der Zufahrten zu sorgen. Die erforderlichen Schachtgenehmigungen sind durch den Auftraggeber zu stellen, dies gilt auch im Fall einer Betretungsgenehmigung in Auftrag des Auftraggebers. Eine erforderliche Einmessung erfolgt bauseitig. Um einen kontinuierlichen Arbeitsablauf zu gewährleisten, hat der Auftraggeber für bau- und Medien Freiheit zu sorgen. Die vorhandenen Oberflächenversiegelungen sind durch den Auftraggeber bzw. einem von ihn Beauftragen zu beseitigen und die Absteckung der Untersuchungsfläche vorzunehmen. Für die sachgemäße Bearbeitung liegt ein Bearbeitungsplan vor und eine kompetente Person ist als Ansprechpartner permanent zu erreichen.  Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart sein können, beginnen mit Aufnahme unserer Tätigkeit gemäß Auftragsbestätigung, nicht jedoch vor der Vorlage aller vom Kunden beizubringenden Daten und Unterlagen, der Abklärung aller technischen Fragen sowie vor Eingang einer evtl. vereinbarten Anzahlung.

Lieferfristen gelten als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

Liefer- und Ausführungsfristen verlängern sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener, nicht von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen zu vertretener Hindernisse, wenn solche Hindernisse bei uns oder unseren Lieferanten oder Subunternehmern   zu   Leistungsverzögerungen führen.

Gerät der Kunde mit der Abnahme der Leistung in Verzug, sind wir unbeschadet weitergehender gesetzlicher Ansprüche berechtigt, für die Kosten der Einlagerung 0,5 % des Rechnungswertes monatlich zu berechnen, es sei denn der Besteller weist einen geringeren Schaden nach.

Von uns beauftragte Fremdleistungen werden mit einem Regieaufschlag von 20 % netto weiterberechnet. Haftungen für diese Leistungen übernehmen wir nicht.

  • Teillieferungen

Wir sind zu Teillieferungen und vorzeitigen Lieferungen in einem für den Kunden zumutbaren Umfang jederzeit berechtigt. Der Kunde wird den Empfang von Teillieferungen schriftlich bestätigen.

  • Annahme

Nach Fertigstellung der Lieferung/Leistung verpflichtet sich der Kunde zeitnah die erhaltenen Leistungen nach Art, Menge und Qualität zu überprüfen und an einer gemeinsamen Abnahme mitzuwirken. Das Ergebnis der Abnahme wird in einem Protokoll festgehalten.

  • Gewährleistung

Vertragsgegenstand ist ausschließlich das von uns gelieferte Produkt bzw. die Dienstleistung mit den Eigenschaften und Merkmalen gemäß unserem Angebot oder unserer Auftragsbestätigung. Andere oder weitergehende Eigenschaften und/oder Merkmale oder ein darüber hinausgehender Verwendungszweck gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit  handelt,  gelten  folgende Besonderheiten:

−             Die Gewährleistungsfrist für die von uns erbrachten Dienstleistungen / gelieferten Produkte beträgt ein Jahr ab Lieferdatum.

−             Festgestellte Mängel sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Das gilt auch für Mängel, die nach einem Nachbesserungsversuch festgestellt werden.

−             Mängel, die nicht als verdeckte Mängel anzusehen sind, sind uns binnen einer Frist von 5 Tagen seit Übergabe anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind binnen 5 Tagen nach Entdeckung des Mangels anzuzeigen. Ist bis zum Ablauf der Frist die schriftliche Anzeige nicht an uns abgesandt worden, gilt die Dienstleistung als mängelfrei genehmigt.

Hat der Kunde seine Zahlungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt, ruhen bis dahin unsere Gewährleistungspflichten.

  • Haftung

Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund, also zum Beispiel auch im Rahmen der Gewährleistung oder bei Verzug – sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Auch Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sind von dieser Haftungsbeschränkung nicht berührt.

Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

Die vorstehenden Haftungseinschränkungen gelten gleichermaßen für Ansprüche gegen unsere gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörige und auch für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB). Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

  1. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Ausgleich der uns aufgrund des Vertrages zustehenden Forderungen vor.

Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt bestehen für alle unsere Forderungen gegen den Kunden aus der laufenden oder durch den Vertrag begründeten Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen.

Auf Verlangen des Kunden sind wir zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Kunde sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung eine angemessene Sicherung besteht. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

Bei Zahlungsverzug des Kunden können wir vom Vertrag zurücktreten. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt.

Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Ist der Dritte nicht in der Lage, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde     für     den     uns     entstandenen     Ausfall.

Erlischt unser Eigentum durch Verbindung mit einem Grundstück oder Gebäude, stehen uns sämtliche daraus unserem Kunden entstehenden Ansprüche zu. Dasselbe gilt, wenn unser Kunde gelieferte oder verbundene Ware an Dritte weiterveräußert. Alle unserem Kunden aus Weitergabe oder Verbindung zustehenden Forderungen gegen seine Abnehmer tritt er bereits jetzt an uns ab und zahlt uns einen Teilbetrag, der unserer jeweils offenen Forderung entspricht.

Kampfmittelfremde Gegenstände, die bei den Grabungen gefunden werden, verbleiben, wenn nicht gesetzlich geregelt, im Eigentum des Grundstückseigentümers.

  1. Anwendbares Recht

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechtes.

  1. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Vereinbarungen mit Vollkaufleuten ist unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch berechtigt, unseren Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand oder an dem Ort, an dem wir unsere Leistungen erbracht haben, zu verklagen.

(Stand: November 2018)